Services & FAQs
Wir gestalten mit Ihnen Ihren Raum zum WohnenWie erfolgt die Wohnungsvergabe bzw. welche Förderungen gibt es?
Grundsätzlich verfügen unsere Mieter_innen weder über ein vertragliches Vorschlags- noch ein Weitergaberecht. Weiters sind die Abgabeverpflichtungen der einzelnen Bundesländer zu beachten und einzuhalten.
Die EBG bekennt sich zu einer sozialen und diskriminierungsfreien Wohnungsvergabe.
Folgende Kriterien werden u.a. berücksichtigt
- Bei geförderten Wohnungen dürfen die Einkommensgrenzen aufgrund der förderungsrechtlichen Bestimmungen nicht überschritten werden und es muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen.
- Gemäß § 8 Abs 3 WGG hat sich die Bauvereinigung bei der Vergabe von Wohnungen von objektiven Gesichtspunkten, insbesondere dem Wohnungsbedarf, der Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen der Wohnungswerber leiten zu lassen.
- Die Zahl der einziehenden Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße bzw. deren Grundriss
- Einkommen: Auf die Leistbarkeit der Wohnung im Verhältnis zum Einkommen wird geachtet.
- Dringlichkeit des Wohnbedarfs bzw. besondere Lebenslagen
- Die Reihenfolge der Anmeldungen ist ein relevantes Kriterium, wenn zwei oder mehreren Personen aufgrund der Vergabekriterien eine Wohnung angeboten werden kann.
- Die Bereitschaft, Ablösen (zB für Einrichtungsgegenstände) an den Vormieter zu zahlen hat keinerlei Einfluss auf die Vergabeentscheidung. Auch Vorschläge von Vormietern bringen keinerlei Vorteil bei der Vergabe.
Eine zusätzliche Förderungsart ist die Superförderung der Stadt Wien. Sie steht besonders Jungfamilien, kinderreichen Familien und Haushalten mit niedrigem Einkommen zur Verfügung. Die Superförderung kann zusätzlich zur normalen Wohnbauförderung in Anspruch genommen werden und vermindert die monatlichen Wohnkosten. Sie ist ebenfalls an Einkommensgrenzen gebunden und von der Errichtungsart des jeweiligen Wohnhauses abhängig.
Weitere Infos zu Förderungen der Stadt Wien finden Sie hier.
Bei SMART-Wohnungen stehen eine hohe Alltagstauglichkeit und günstige Eigenmittel und Mieten im Vordergrund. Dabei wird auf eine optimale Grundrissplanung und Raumaufteilung besonders Rücksicht genommen.
Um für eine SMART-Wohnung in Frage zu kommen, gelten verschiedene Voraussetzungen die Sie hier einsehen können.
Beim Erwerb einer geförderten Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung müssen Baukosten und Grundkosten bezahlt werden. Für die Bezahlung dieser Kosten ist ein Darlehen des Landes Wien möglich. Ein Rechtsanspruch auf das Darlehen besteht nicht.
Weitere Infos der Stadt Wien finden Sie hier.
Informationen zu Wohnbeihilfen und Finanzierungen aller Bundesländer finden Sie hier.
Bei Anlagen mit aufrechter Förderung müssen wir jede dritte freiwerdende Wohnung ans Wohnservice Wien abgegeben. Das Wohnservice Wien hat in weiterer Folge 8 Wochen die Vergabehoheit für diese Wohnung.
Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten beim Wohnservice Wien finden Sie hier.
Ablöse
Sie sind nicht verpflichtet Einrichtungsgegenstände (Möbel, Einbauküche etc.) der Vormieter_in abzukaufen. Leisten Sie dennoch Zahlungen, so berührt das die EBG in keiner Weise. Vom Nachmieter müssen keine Möbel oder die Einbauküche übernommen werden.
Werden Einbaumöbel etc. vom Nachmieter übernommen, dürfen diese zum Verkehrswert an diesen verkauft werden.
Sollten Sie dem Vormieter Gegenstände bzw. Investitionen abgelten, darf der Preis nicht über dem tatsächlichen aktuellen Wert liegen. Darüber hinaus gehende Zahlungen fallen unter das Verbot des § 27 Mietrechtsgesetz (verbotene Ablöse) und können gerichtlich zurückgefordert werden.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass Sie einen Ersatz für Ihre eigenen Aufwendungen von der EBG nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsvertrages (derzeit § 20 Abs. 5 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) erhalten können.
Informationen zu Wohnbeihilfen
Im Regelfall hat jedes Bundesland seine eigenen Wohnbeihilfen oder Eigenmittelersatzdarlehen.
Auszugsweise haben wir hier ein paar spannende weiterführende Informationslinks für Sie aufbereitet: